Ist Ungarn noch eine funktionierende Demokratie? Eine Untersuchung
Ist Ungarn noch eine funktionierende Demokratie? Eine Untersuchung

Ist Ungarn noch eine funktionierende Demokratie? Eine Untersuchung

von Julian Klar
Text als Junge Akademie Paper (pdf): FFG_150319_Klar_Ungarn
Ausführliche Seminararbeit als pdf: J.Klar_Ungarn_Seminararbeit

Eine der bedeutendsten Errungenschaften des Liberalismus als politische Idee ist, ohne Zweifel, neben der allgemeinen Verbreitung der freien Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung, die Erfolgsgeschichte des liberalen, demokratischen, Verfassungsstaates im Laufe der Neuzeit, bis hinein in die Gegenwart.

Leider aber sind die Erfolge der Freiheit nicht selbstverständlich und nicht irreversibel. Dies ist seit dem Antritt der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban (FIDESZ) in Ungarn im Jahre 2010 und deren Wiederwahl 2014 zu beobachten. Dieser Abstract soll die Grundgedanken einer, von mir im Jahre 2012 verfassten, Seminararbeit aus meinem Abschlussjahr am Gymnasium kurz wiedergeben. Da ich mich mit dieser und ähnlich gelagerten Fragen professionell befassen möchte, studiere ich, mittlerweile, Politikwissenschaft an der Universität Heidelberg.

Ich werde hier darlegen, dass die Republik Ungarn als illiberale Demokratie betrachtet werden muss, als ein Staat, in welchem die Regierung fundamentale bürgerliche Freiheiten missachtet und ihren politischen Gestaltungsanspruch in einem nicht hinnehmbaren Maße überdehnt hat.

Die ungarische Administration verletzt die Grundsätze liberaler Demokratie auf mehrerlei Gebieten eklatant.

Alarmierende Signale lassen sich in der politischen Kultur beobachten: Reichsverweser Miklos Horthy, der sein Land seinerzeit autoritär geführt und im Zweiten Weltkrieg mit dem NS-Regime paktiert hatte, wird von der nationalen Rechten im Allgemeinen, in nicht geringerem Maße, allerdings genauso von FIDESZ-Politikern, also derjenigen Kraft, welche die Regierung stellt und jegliche Geschichtsklitterung eigentlich verhindern müsste, als großer Staatsmann und nationales Vorbild verherrlicht.

Völlig unbeeindruckt von inländischer und internationaler Kritik unterhalten bedeutende FIDESZ-Politiker den Kontakt zu Mitgliedern der ultrarechten, neofaschistischen Jobbik-Partei aufrecht, von deren Seite Versuche unternommen werden, der FIDESZ-Programmatik einen nationalistischen, restaurativen Anstrich zu geben. Es ist, darüber hinaus, Fakt, dass Antisemitismus, wie auch Antiziganismus, der Hass auf und die Diskriminierung von Roma und Sinti, in der Mehrheitsgesellschaft – unterschwellig – weit verbreitet sind. Jobbik versucht, diese Mentalitäten für die eigene Politik zu instrumentalisieren.

Kann eine Regierung nicht verhindern, dass nationale, ethnische oder religiöse, Minderheiten vor Diskriminierung und alltäglicher Benachteiligung, wie besonders im Falle der Roma und Sinti, geschützt werden, hat sie, fraglos, versagt.

Durch die Einsetzung einer neuen, „Nationalen Medien- und Telekommunikationsbehörde“ (NMHH), maßt sich die Orban-Regierung an, die freie Presse knebeln zu wollen: So hat die NMHH, deren Führungspersonal ausnahmslos von FIDESZ für neun Jahre ernannt wurde, das Monopol auf die Vergabe von Rundfunkfrequenzen.

Regierungskritische Journalisten, aber auch juristische Personen, wie der Radiosender „Klubradio“ werden schikaniert. „Klubradio“, z.B., wurde die Erneuerung der Sendelizenz nicht gebilligt. Durch das Ergebnis der Parlamentswahlen im Jahr 2014 konnte die Regierungskoalition aus FIDESZ (Bund Junger Demokraten) und KDNP (Christlich-Demokratische Volkspartei) ihre Zweidrittelmehrheit im Parlament mit 133 von 199 Sitzen behaupten, die sie für Verfassungsänderungen benötigt. In der Legislaturperiode ab 2010 konnte Orbans FIDESZ die Verabschiedung einer neuen Verfassung zum 01.01.2012, das sogenannte „Grundgesetz Ungarns“ durchsetzen.

Der entworfene Text musste, da die EU Ungarn hierzu in einem Entschließungsantrag vom 05.07.2011 aufgefordert hatte, abgeändert werden. Orbans Ziel ist es, mit der, nun gültigen, Verfassung das eigene politische Erbe, auch über eine Abwahl hinaus, zu zementieren: das Grundgesetz sieht die Institution der Schwerpunktgesetze vor, die nur durch eine 2/3-Mehrheit verabschiedet und abgeändert werden können und von der amtierenden Regierung großzügig angewandt werden, da offensichtlich ist, dass keine Nachfolgeregierung die notwendigen Mehrheiten zur Änderung verabschiedeter Schwerpunktgesetze haben wird.

Unter dem Mantel formaler Rechtsstaatlichkeit erreicht Orban hiermit, dass die ungarische Verfassungs- und Rechtsordnung auf absehbare Zeit die eigene Handschrift tragen wird.

Die Mitglieder der Fraktion der Liberalen im Europäischen Parlament (ALDE) sind bisher als die schärfsten Kritiker des „Grundgesetzes“ aufgetreten. Mangelhaft sind, u.a., die Grundrechte konkretisiert: in Artikel XV Absatz (2) ist das Verbot der Diskriminierung dargelegt, dieses bezieht sich allerdings nicht auf Merkmale wie Alter oder sexuelle Orientierung.

Mit anderen Worten: derartig „begründete“ Benachteiligung ist, dem Buchstaben der Verfassung nach, nicht illegal! Artikel L (1), indes, lässt keine gleichgeschlechtliche Ehe zu. Zusätzlich besteht durch Artikel II ein de-facto Abtreibungsverbot, da der Fötus „von der Empfängnis an“ geschützt wird. Die Europäische Union war nicht untätig geblieben und hatte gegen Ungarn zwei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nämlich in Bezug auf eine von Orban angestrebte Reform der Justiz und die Verabschiedung eines neuen Notenbankgesetzes, wobei beides zulasten dieser Institutionen gegangen wäre, sodass die Orban-Administration sich der EU in beiden Vorhaben fügen und diese Ansinnen fallen lassen musste.x Insgesamt fehlt es den Akteuren in Brüssel jedoch an Entschlossenheit und entschiedenem Auftreten gegenüber Ungarns Regierung.

Ungarn – eine iliberale Demokratie

Angesichts all der genannten Mängel in der gelebten Demokratie in Ungarn unter Viktor Orban, liegt es nahe, Ungarn als eine illiberale Demokratie, als unvollständigen Verfassungs- und beschädigten Rechtsstaat zu betrachten.

Der ungarische Soziologie György G. Markus bezeichnet dieses System einer „nationalkonservativen-korporatistischen illiberalen Demokratie mit Zentralisierung und Machtkonzentration“ als „Orbanismus“ und prophezeit, FIDESZ wolle als „postmoderne rechte Partei“ den „autoritären Staatskapitalismus“, nach der Definition Robert Reichs, durchsetzen.

Prägend für diesen Politikstil seien „zentralisierende Machtpolitik mit weitgehenden Entscheidungsbefugnissen und einem Parteiführer-Kult, bei gleichzeitiger Ausschaltung der Kontrollmechanismen und der Machtteilung.“

Die Bürger Europas sollten ihre Freunde in Ungarn jedoch nicht etwa allein, unter dem Eindruck des Ergebnisses der Parlamentswahl von 2014, als glühende Orban-Anhänger missverstehen, sondern nicht übersehen, dass sich in der Bevölkerung Widerstand zu regen beginnt und eine liberale Opposition bereit steht, in Zukunft bessere, den Werten der Freiheit verpflichtete, Politik zu machen!