Die Natur kennt kein Recht
Die Natur kennt kein Recht

Die Natur kennt kein Recht

Die Natur kennt kein Recht

Grüne Stinkwanze

In der Natur, die wir beobachten, gibt es Flora und Fauna. Wir können zudem Gesetze aufstellen, also Grundregeln formulieren, die bestimmte Vorgänge und Phänomene in der Natur erklären. Naturgesetze im sozialen Sinn gibt es indes nicht. In der Natur gibt es beschreibbare Funktionen.

Zudem existieren moralische Vorstellungen oder Annahmen über eine ggf. ideale menschliche Natur. Dazu gehört etwa, dass Menschen nach der Vervollkommnung ihrer Kräfte streben können. Das Recht ist jedoch menschengemacht. Recht entsteht aus sozialer Interaktion. Es zeichnet sich durch Reziprozität aus. Recht wird geschaffen und dient der friedlichen Regulierung und Lösung von bestehenden und potenziellen Konflikten – wie Anthony de Jasay treffend urteilt. Demnach sind Rechte auch keine natürlichen oder naturgegebenen Ideen, sondern menschengemachte Werkzeuge, die regelmäßig unvollkommen sind.

Das Recht lässt sich in zwei Gruppen unterteilen: freiwilliges Recht und auferlegtes Recht. Das freiwillige Recht resultiert aus Konventionen, Sitten und Gebräuchen sowie Verträgen. Verträge sind die am weitesten entwickelte Form der Zusammenarbeit. Der Vertrag ist ein Instrument, der mittels freiwilliger Übereinkunft den Rechteinhaber mit dem Verpflichteten verbindet. Die Rechtsdurchsetzung reicht von individuellen bis zu kollektiven Sanktionen.

Auferlegtem Recht mangelt es an freiwilliger Zustimmung. Es ist durch Befehl und Gehorsam gekennzeichnet. Zuweilen wird deshalb Recht und Gesetz unterschieden – Recht als aus Konventionen und Kooperation, von unten erwachsenes Regelwerk einerseits und Gesetz als von oben auferlegte Vorschriften, die günstigenfalls mit praktiziertem Recht übereinstimmen und sonst künstlich von einer Interessengruppe formuliert wurde. Mangels Zustimmung bedarf das auferlegte Recht einer Autorität, die dem Rechteinhaber die Befehlsgewalt gibt und dem Verpflichteten gehorsam macht. Eine Komponente der Autorität ist Legitimität, die sich durch einen infiniten Regress auszeichnet, weil jede Autorität wieder einen höheren Autorität bedarf.

Im Fall des konstruierten Sozialvertrags zwischen dem Staat und der Bevölkerung wird die direkte Beziehung zwischen Rechteinhaber und Verpflichtetem umgangen. Der Vertrag ist hier eine Fiktion. Die Individuen haben keine Wahl, ob sie zustimmen möchten. Diese Problematik entsteht stets in politischen Gemeinschaften, weil dort kein Raum für eine teilweise oder vollständige Ablehnung von Recht besteht und daher nur Unterwerfung oder Abwanderung als Alternativen bestehen. Ein Sozialvertrag gilt tw. auch von libertärer Seite als zustimmungsfähig, ein Beispiel ist Richard A. Epstein, solange dieser sich auf die Herrschaft des Rechts durch einen Rechtsschutzstaat beschränkt, da eine dezidierte Zustimmung jedes Bewohners durch die Geburt von Kindern kontinuierlich unterminiert würde.

Die Debatte über das Naturrecht ist recht weitschweifig. An dieser Stelle möchte ich nur zwei Bemerkungen zur Position von Murray N. Rothbard in seiner Ethik der Freiheit machen.

1. Der Vorstellung eines Eigentums an einer Person, nämlich der eigenen, erscheint irreführend. Eigentum ist ein Rechtsbegriff, der sich auf Dinge bezieht. Niemand kann eine Person besitzen, auch nicht sich selbst. Niemand kann sich selbst an jemand anderen veräußern (Sklaverei). Jeder Mensch besitzt hingegen einen Körper. Eigentum ist nicht Besitz. Alternativ lässt sich das Recht der Unantastbarkeit der Person aufstellen, das für jedermann zustimmungsfähig sein dürfte.

2. Rothbard definiert Recht indem er James A. Sadowsky zitiert. Demnach würde Recht bedeuten, „gewisse Dinge zu tun“ und es wäre unmoralisch, ihn daran mit physischer Gewalt zu hindern, was wiederum nicht bedeute, dass jedweder Gebrauch moralisch wäre. Das ist einerseits sehr vage formuliert und andererseits handelt es zumindest anteilig um ein moralisch begründetes Recht. Die Errungenschaft von Recht ist jedoch, dass es sich zwar auch aus Moralvorstellungen speist, aber eben gerade an die Stelle von Moral tritt, die schließlich heteronom ist.

Das Pochen auf das Naturrecht ist möglich, ersetzt aber nicht die freiwillige Zustimmung oder die erforderliche Überzeugung, dass es sich um eine kluge Argumentation handelt. Wer eine höhere Instanz bemüht, sei es Gott oder die Natur, kann damit nicht die Entscheidung für eine der beiden Gruppen von Recht umgehen: freiwillige oder auferlegt.

Abschließend noch ein paar Stichworte, die an anderer Stelle weiter verfolgt werden können:

  • Alle Verfassungen sind zeitgebunden, sie stellen durchweg auch Reaktionen auf Missstände dar.
  • Eine radikale Machtdezentralisierung begünstigt die Herrschaft des Rechts und die Herrschaft der Bürger als gleichberechtigt Mitwirkende an den öffentlichen Angelegenheiten.
  • Die Sonderrechte von Angehörigen des Staates stehen im Widerspruch zur Gleichheit der Menschen unter dem Recht. Das gilt auch für nicht haftende Finanzbeamte.