Bürgerliche Selbstorganisation versus Demokratie?
Bürgerliche Selbstorganisation versus Demokratie?

Bürgerliche Selbstorganisation versus Demokratie?

Das Rezensionsmagazin Sehepunkte kann ich uneingeschränkt empfehlen. Das breit gefächerte Angebot erstreckt sich auf Besprechungen von Büchern der Geschichtswissenschaften, gegliedert in Antike, Mittelalter, Neuzeit und Kunstgeschichte. Hinzu kommen Islamische Welten.

Über Bürgerliche Netzwerke hat Daniel Watermann ein offenbar beachtliches Buch geschrieben. Den Wert der Arbeit legt Thomas Hertfelder in seiner Rezension dar. Watermann habe in seiner innovativen Studie mittels einer Netzwerkanalyse Sozialstruktur, Binnenbeziehungen und Verflechtungen sowie Interaktionen eines sich rasch ausbreitenden Vereinswesens in der Universitätsstadt Halle im Kaiserreich untersucht. Und das offenbar methodisch vorbildlich und mit inhaltlich überaus relevanten Ergebnissen.

Wer Vereine und das Vereinsleben kennt, der kommt vielleicht auf ähnliche Gedanken und Fragen wie ich: Vereine sind Organisationen. Sie bringen zumeist lokal Gleichgesonnene für ein gemeinschaftliches Leben und gemeinsame Zwecke zusammen, grenzen sich schon durch ihren Zweck nach außen ab und besitzen durch einen Vorstand und Gremien einen teilweise hierarchischen Charakter. In Vereinen gibt es praktisch Führer und Mitläufer, Mitglieder, die Meinungsmacher sind und Einfluss ausüben, und andere, die schweigen ggf. auch ihre abweichenden Interessen nicht vollständig erreichen. Vereine haben eine Mitgliederversammlung, in der abgestimmt wird, aber Vereine sind nicht demokratisch. Zumindest gilt das insofern, als praktisch die Macht nicht von den Mitgliedern ausgeübt wird, sondern von Vertretern, die allerdings gewählt wurden. Da es tonangebende Mitglieder und Gruppen gibt, existiert eine Schichtung, Herrschaftslosigkeit hingegen nicht. Die Machtausübung ist indes legitimiert – per Vereinsrecht und Akklamation. Vereine werden zudem obrigkeitlich kontrolliert.

Offenkundig sind Vereine als Gemeinschaften keine Alternative zur Gesellschaft, gleichwohl als Teil von ihnen eine Ergänzung. Die Mitgliedschaft, die vertraglich begründet wird, ist freiwillig. Ein Austritt ist möglich. Das gemeinsame Interesse führt die Mitglieder zusammen. Ihr soziales Engagement ist regelmäßig eine Bereicherung auch für Nicht-Mitglieder.

Allerdings geht in unserer Demokratie die Macht auch nicht wirklich vom Wahlvolk aus. Die Wähler geben ihre Stimme alle vier Jahre ab – an Repräsentanten. Schon eine wirksame Kontrolle der Exekutive ist gerade in etablierten Systemen eine Herausforderung, zumal wenn die Exekutive Teil der Mehrheit des Parlaments ist. In der Schweiz gibt es auf kantonaler Ebene jährliche direkte Entscheidungen über kommunale Angelegenheiten. Austreten aus der Gesellschaft ist nur durch Abwanderung möglich.

Gemeinschaft ist nicht Gesellschaft. Viele Gemeinschaften können in einer Gesellschaft der Vielfalt unter gleichen Regeln nebeneinander bestehen. Gemeinschaften bestehen also derzeit in einer Gesellschaft und in deren Institutionengefüge.

Wie weit reicht und trägt die Dezentralisierung? Wo liegen die Grenzen von Gemeinschaften? Wie viel Gemeinschaft benötigt die Gesellschaft?