Ziele und Wirksamkeit von Wirtschaftssanktionen  im Russland-Ukraine-Konflikt
Ziele und Wirksamkeit von Wirtschaftssanktionen im Russland-Ukraine-Konflikt

Ziele und Wirksamkeit von Wirtschaftssanktionen im Russland-Ukraine-Konflikt

Nach dem Untergang der französischen Flotte am 21. Oktober 1805 bei Trafalgar versuchte Napoleon seinen Konkurrenten Großbritannien durch Handelsbeschränkungen in die Knie zu zwingen. Mit seinem Berliner Dekret vom 21. November 1806 antwortet Napoleon auf das „Britannia, rule the waves!“ und erlässt die Kontinentalsperre.

Alle Häfen im französischen Einfluss- und Machtbereich werden für britische Schiffe gesperrt und der Handel zwischen dem Kontinent und Großbritannien wird untersagt. Britisches Eigentum und Handelswaren werden beschlagnahmt.

Jeglicher Briefverkehr mit Großbritannien ist verboten. Nach dem Frieden von Tilsit 1807 schließt sich sogar Russland der Kontinentalsperre an. Nachdem Na­poleon Mitte 1807 französische Piraten legitimiert, britische Schiffe zu kapern, blockiert Großbritannien ab November 1807 alle Häfen von Frankreich und seinen Verbündeten. Alle Schiffe aus neutralen Ländern oder aus Übersee mit Ziel auf kontinentale Häfen müssen den Briten einen Schutzzoll in Höhe von 25 % der geladenen Waren entrichten und darüber hinaus britische Waren für den Schmuggel an Bord nehmen.

Als Reaktion darauf verbietet Napoleon allen Schiffen, die zuvor in Großbritannien waren, das Einlaufen in kontinentale Häfen. Als sich Napoleon 1810 gezwungen sieht, französischen Händlern einen limitierten und mit Lizenzgebühren belasteten Handel mit Großbritannien wieder zu erlauben, schert Russland 1811 aus der Kontinentalsperre aus, was Napoleon dann seinerseits zum Anlass nimmt, 1812 in Russland einzumarschieren. Wie die Geschichte ausgeht, ist bekannt.

Aber waren die napoleonischen Wirtschaftssanktionen gegen Großbritannien erfolgreich?
Download der gesamten Studie von Norbert F. Tofall unter:

https://www.flossbachvonstorch-stiftung.de/fileadmin/user_upload/RI/Kommentare/files/2021/150202_Ziele_und_Wirksamkeit_von_Wirtschaftssanktionen.pdf